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Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Für gewerbliche Vorhaben gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die wichtigsten Förderprogramme wurden nachfolgend zusammengestellt.

Bei Fragen zu diesen Programmen gibt die Wirtschaftsförderung gerne Auskunft!


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  1. Zuschussprogramm: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Zuschuss)
  2. Personaltransfer-Richtlinie (Niedersachsen)- Einstellung von Hochschulabsolventen
  3. Niedersachsen-Kredit
  4. Unternehmerkapital der KFW-Mittelstandsbank
  5. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Eine Übersicht über alle Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

1. Zuschussprogramm: "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Der Landkreis Celle ist Übergangsgebiet/ Fördergebiet D im Rahmen des Förderprogramms "Gemeinschafts-aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", kurz GA genannt.

Mit Mitteln aus dem GA-Programm können

  • Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft
  • Investitionsvorhaben des Tourismusgewerbes in Form von Zuschüssen gefördert werden.

Voraussetzung ist, dass durch das geplante Investitionsvorhaben neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Welche Unternehmen sind förderfähig?
Das investierende Unternehmen muss Güter herstellen oder Dienstleistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional (> 50 km Radius) abgesetzt werden.

Ausnahmen
Ausgeschlossen sind u.a. Betriebe des Einzelhan- dels, der Land- und Forstwirtschaft, des Bergbaus und des Transport- und Lagergewerbes.
Mit dem GA-Zuschuss werden grundsätzlich Anlagevermögen gefördert, mit Ausnahme von:

  • Kosten für Straßenfahrzeugen
  • gebrauchten Wirtschaftsgütern


Höhe des Zuschusses:
Als Förderhöchstsatz für das Gebiet des Landkreises Celle kann derzeit von einem Zuschuss in einer Größenordnung von 10 - 20 % der Investitionssumme ausgegangen werden.

Was müssen Sie tun?
Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bei der NBank bzw. der Stadt Celle oder dem Landkreis Celle, je nach Sitz Ihres zukünftigen Unternehmens.


2. Personaltransfer-Richtlinie (Niedersachsen) – Einstellung von Hochschulabsolventen

Ziel der Förderung
Unterstützung beim Einsatz von Absolventen aus Hochschulen als Nachwuchskräfte für Führungs- und Innovationsaufgaben in kleinen und mittleren Unternehmen.

Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen des produzieren- den Gewerbes und des verarbeitenden Handwerks sowie kleine und mittlere Unternehmen mit über- wiegendem Umsatz in den Bereichen Datenverar- beitung und -bearbeitung, Forschungs- und Entwick- lungsleistungen für die Wirtschaft oder technische Unternehmensberatung.

Was wird wie gefördert?
Wir fördern die Einstellung und den praxisorien- tierten Einsatz von Hochschulabsolventen, die ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches (mit Ein- schränkungen auch wirtschaftswissenschaftliches) Studium erfolgreich abgeschlossen haben und erst- mals mit dieser Qualifikation in ein Unternehmen gehen.

Förderung:
Die Förderung beträgt bei Vollbeschäftigung für zwölf Monate bis zu 550 Euro monatlich; unter bestimmten Bedingungen bis zu 900 Euro monatlich.

Wo stellen Sie den Antrag?
Anträge sind an die NBank zu stellen.


3. Niedersachsen-Kredit

Ziel der Förderung
Förderung von langfristigen Investitionen in Niedersachsen sowie Erleichterung von Betriebsmittel- finanzierungen. Die Kredite vergeben wir zu günstigen Zinssätzen, die für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben sind.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 10 Mio. Euro Umsatz), Existenzgründer und Freiberufler.

Was wird wie gefördert?
Alle Investitionen in Niedersachsen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag: 20.000 Euro bis 500.000 Euro

Betriebsmittel zum Ausgleich wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten.
Finanzierungsanteil: bis zu 10 Prozent des letzten festgestellten Jahresumsatzes (bei Existenzgründern bezogen auf den Planumsatz)
Kreditbetrag: max. 500.000 Euro

Wo stellen Sie den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.


4. Unternehmerkapital der KFW-Mittelstandsbank

Bei der KFW-Mittelstandsbank können Existenz- gründer und junge Unternehmen, Wachstumsunter- nehmen oder etablierte Unternehmen langfristige Nachrangfinanzierungen für Investitionen beantra- gen. Die Programme und Konditionen sind sehr vielfältig und auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten.

Kompakte und detaillierte Informationen erhalten Sie direkt auf der Homepage der KFW-Mittelstandsbank.

Den Antrag auf Fördergelder der KFW-Mittelstand- sbank stellen Sie bei Ihrer Hausbank. Bitte denken Sie daran, dass der Antrag vor Beginn Ihres Vor- habens gestellt sein muss.


5. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Ziel der Förderung
Wir wollen Anreize für Forschungs- und Entwick- lungsaktivitäten für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen. Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, auch im Verbund mit anderen Unternehmen, soll gleichzeitig intensiviert werden.

Zielgruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbe- sondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird wie gefördert?
Vorhaben der industriellen Forschung mit dem Ziel der Gewinnung neuer Erkenntnisse zur Nutzung für neue oder erheblich verbesserte Produkte, Produk- tionsverfahren oder Dienstleistungen.
Finanzierung: Rückzahlbare Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Vorhaben der vorwettbewerblichen Entwicklung, die die Umsetzung von Erkenntnissen der industri- ellen Forschung in neue, verbesserte oder veränder- te Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleis- tungen zum Ziel haben.
Finanzierung: Rückzahlbare Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Pilot- oder Demonstrationsvorhaben sowie Prototy- pen zur Erprobung und Feststellung der technisch-wirtschaftlichen Eigenschaften im Sinne des Ent- wicklungsziels, sofern diese Vorhaben nicht für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden können.

Finanzierung:
Rückzahlbare Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie bei der NBank.