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30.04.08

ESF-Bundesprogramm "Betrieblich unterstuetzte Kinderbetreuung"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das neue Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" gestartet. Das bis zum Jahr 2011 laufende Programm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von ca. 50 Mio. Euro kofinanziert.

Ziel des Programms ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für "Mitarbeiterkinder" aus (insbesondere kleinen und mittleren) Unternehmen. Teilnehmen können ebenfalls Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, jedoch keine Verwaltungsbehörden von Bund, Länder und Kommunen.

Im Rahmen des Programms können Betriebskosten für neue Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtende Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen bezuschusst werden. Gefördert werden nur Plätze für Kinder, die bei Beginn der Förderung unter drei Jahre alt sind.

Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für max. zwei Jahre und beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten (jedoch max. 6.000 Euro pro Platz jährlich).

Antragsberechtigt sind die Träger der betrieblich unterstützten Betreuungseinrichtungen. Dies kann ggf. auch das Unternehmen selbst sein.

Anträge können laufend bei der Servicestelle "Betriebliche Kinderbetreuung" eingereicht werden. Spät möglichster Förderbeginn ist der 01.01.2010. Das entsprechende Online-Antragsformular finden Sie auf folgender Internetseite: www.erfolgsfaktor-familie.de.

Nähere Details entnehmen Sie bei Interesse bitte der beigefügten Richtlinie.

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an die kostenlose Servicestelle des Bundes (Tel.: 0800 / 0000 945) wenden.