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Behördenwegweiser für Existenzgründer

  • Gewerbeanmeldung
  • Arbeitsamt
  • Bauanträge
  • Konzessionen
  • Amtsgericht
  • Finanzamt
  • Krankenkasse

Gewerbeanmeldung
Bezüglich der Anmeldung Ihres Gewerbebetriebes wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ordnungsämter der Gemeinden-, Samtgemeinden- bzw. Stadtverwaltungen. Mit der Gewerbeanmeldung werden auch alle übrigen gesetzlichen Meldepflichten erfüllt, nämlich:

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • IHK bzw. Handwerkskammer

Nicht anmelden müssen sich Angehörige der Freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller) darüber hinaus Wissenschaftler sowie Land- und Forstwirte. Existenzgründer in diesen Bereichen müssen die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber anzeigen.

Arbeitsamt
Das Arbeitsamt teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie ArbeitnehmerInnen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer ArbeitnehmerInnen eintragen.

Bauanträge
Bauanträge, auch Anträge auf Nutzungsänderung von Gebäuden- oder Gebäudeteilen, sollten beim Bauamt der Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung eingereicht werden. Hier wird eine erste Vorprüfung vorgenommen. Anschließend wird der gesamte Vorgang dem Landkreis Celle zur Entscheidung vorgelegt. Im Gebiet der Stadt Celle wird der Bauantrag abschließend von der Stadt Celle bearbeitet.

Konzessionen

Für die Ausübung bestimmter Gewerbe ist eine Erlaubnis bzw. Konzession erforderlich (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Bewachungsunternehmen). Die Beratung über das Antragsverfahren und die Antragstellung erfolgen beim Landkreis Celle, Ordnungsamt, Tel. 05141/9161023 und bei der Stadt Celle, Gewerbeabteilung, Tel. 05141/12322

Amtsgericht
Das Amtgericht trägt Ihren Betrieb auf Antrag in das Handelsregister ein, wenn es sich bei dem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt. Die Eintragung muss von einem Notar beglaubigt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Lüneburg, Tel. 04131/202-1, Fax: 04131/202553

Finanzamt
Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten.

Krankenkasse
Die Krankenkasse vergibt ebenfalls eine Betriebsnummer. Informieren Sie die zuständigen Krankenkassen/ Ersatzkassen/ Rentenversicherung über die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.